Traumambulanz für Kinder und Jugendliche
nach SGB XIV
Im Rahmen der „Schnellen Hilfen“ des SGB XIV erhalten Kinder, Jugendliche sowie deren Angehörige schnell und unbürokratisch psychotherapeutische Unterstützung in der Traumaambulanz.
Wer ist anspruchsberechtigt?
- Kinder und Jugendliche, die durch eine Gewalttat oder ein vergleichbares schädigendes Ereignis, wie z.B. körperliche, sexualisierte oder psychische Gewalt, Opfer einer Geiselnahme, Opfer von Terror- oder Kriegshandlungen o.ä., körperlich und psychisch beeinträchtigt wurden
- Das Kind oder der Jugendliche leidet an Traumafolgesymptomen und psychischen Belastungen, z.B. ausgeprägte Angst, Ein- und Durchschlafprobleme, Albträume, wiederkehrende sich aufdrängende Erinnerungen an das Ereignis oder Übererregung
- Das schädigende Ereignis oder das Auftreten einer akuten Krise in Folge des zurückliegenden Ereignisses liegt nicht länger als 12 Monate zurück
Behandlungsangebot
- Ein Erstgespräch findet in der Regel innerhalb von 5 Werktagen statt (ohne Vorantrag)
- Prüfung der Voraussetzungen und ggf. Antragsstellung beim zuständigen Versorgungsamt
- Bis zu 18 Sitzungen traumafokussierte Psychotherapie (8 Sitzungen für Diagnostik, Abklärung und Akutmaßnahmen) nach §34 SGB XIV
Die Anmeldung erfolgt in der telefonischen Sprechzeit (Montag, Dienstag und Donnerstag, jeweils 12:00 Uhr bis 12:50 Uhr, Tel. 0621 83262356), außerhalb der Sprechzeit auf dem Anrufbeantworter oder per E-Mail (kjp-stimpfle@mailbox.org).